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Was hat die Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht gebracht?

Im Wiwo-Lunchtalk zeigte sich Marcel Fratzscher, Präsident des DIW, „schockiert“ über den Verlauf der Anhörung vor dem Verfassungsgericht. Doch was ihn schockiert, gibt mir Anlass zu Hoffnung. Viele Beobachter gehen davon aus, dass die Bundesverfassungsrichter Auflagen für die Käufe von Staatsanleihen durch die EZB (OMT – Outright Monetary Transaction genannt) formulieren werden. Denn aus den Experten-Stellungnahmen vor dem Bundesverfassungsgericht ging einmal mehr hervor, wie problematisch diese Käufe von Staatsanleihen durch die Notenbank sind. Von den befragten Ökonomen hielt neben Fratzscher nur EZB-Vertreter Jörg Asmussen in seiner Stellungnahme die Anleihekäufe für notwendig. Ausgangspunkt seiner Begründung sind Marktturbulenzen, die angeblich den Preis für Anleihen aus den Südländern unverhältnismäßig niederdrückten und so die Zinsen in die Höhe trieben. Hierdurch hätte die Zinspolitik der EZB in den Südländern nicht mehr gewirkt. Das OMT-Programm diene lediglich dazu, die Wirkungskanäle der Geldpolitik wiederherzustellen. In seiner eigenen Stellungnahme erwiderte Bundesbankchef Jens Weidmann allerdings richtig: Die Antwort auf die Frage, ob Anleger den Risikogehalt der Anleihen bestimmter Mitgliedstaaten zutreffend bewerten, ist in hohem Maße subjektiv. Genau dies folgt ja auch aus der Diskussion …