Wirtschaftswurm-Blog

Google und die Zeitungsverlage (Teil 1): Das Leistungsschutzrecht

Das Leistungsschutzrecht (kurz: LSR) ist kompletter Unsinn und dient lediglich dazu, Wettbewerb und technischen Fortschritt zu verhindern. Die Diskussion darüber lenkt von wichtigeren Fragen ab.

Einer der besten Kommentare zur ausufernden Diskussion um das Leistungsschutzrecht  stammt vom Chefredakteur von sueddeutsche.de, Stefan Plöchinger. Unter dem Titel „Wieso wir klüger debattieren müssen“ beklagt er sich, dass die Debatte um das LSR von wichtigeren Fragen ablenkt.

Zu den wichtigeren Fragen komme ich noch. Eines muss man zuvor jedoch klarstellen: Das LSR war eine Idee der Verlage, es war ihre Initiative und ihr Vorschlag. Wenn also die Debatte um das Leistungsschutzrecht wichtigere Fragen ins Abseits drängt, dann tragen dafür hautpsächlich die Verlage die Verantwortung.

Und auch wenn es eigentlich unwichtig ist, muss noch ein zweites klargestellt werden. Das Leistungsschutzrecht ist kompletter Unsinn.

Wird das LSR Gesetz, soll Google für die Textschnipsel aus Verlagsartikeln, die es zu jedem Suchergebnis in Gooogle News anzeigt, eine Gebühr zahlen. Tatsächlich sind allerdings Texte und auch Textschnipsel bereits durch das Urheberrecht geschützt; da gibt es keine Regelungslücke. Und die Rechtsprechung zum Urheberrecht besagt, dass, wer Texte ungeschützt ins Internet stellt, implizit damit einverstanden ist, dass seine Texte von Suchmaschinen erfasst werden. Im Übrigen besteht die Möglichkeit, einzelne Texte oder ganze Netzpräsenzen durch eine einfache Datei robots.txt für Suchmaschinen zu sperren.

Die Ausnahme, die die Rechtsprechung für Suchmaschinen macht, ist richtig, denn ohne Suchmaschinen würde das Netz, so wie wir es kennen, nicht funktionieren. Ja, Google lebt von den Informationen, die andere ins Netz stellen, aber die anderen leben auch von Google und den Nutzern, die die Suchmaschinen ihnen bringen. So eine Symbiose ist übrigens völlig normal in unserer Wirtschaft. Darauf weist der Pixelökonom mit einem Beispiel hin: „Der Frittenbudenbesitzer macht einen Laden neben der Großbaustelle auf, um in der Frühstückspause die Bauarbeiter zu versorgen.“ Soll er deswegen Leistungsschutzgebühren an den Baukonzern zahlen?

Wettbewerb, technischer Fortschritt und das Leistungsschutzrecht für Verlage

Zugestanden, die Lage beim Leistungsschutzrecht ist noch ein bisschen komplizierter. Tatsächlich ersetzt ein Nachrichtenaggregator wie Google News (ebenso wie soziale Netzwerke) die Überblicksseiten der Zeitungen im Netz. Diese werden eigentlich überflüssig.

Aber ändert das die Argumentation? Stellen wir uns im Beispiel mit dem Frittenbudenbesitzer vor, der Baukonzern würde nebenbei noch eine eigene Kantine für die Bauarbeiter betreiben. Vielleicht würde sich dann die Konzernleitung über die Frittenbude neben der Baustelle, die ihrer Kantine das Geschäft mit den Bauarbeitern abgräbt, ärgern. Eine Leistungsschutzgebühr rechtfertigt das aber immer noch nicht.

Ganz im Gegenteil zeigt die Erweiterung des Frittenbuden-Beispiels, dass es beim LSR um die Verhinderung von Konkurrenz und Wettbewerb geht. Speziell beim LSR für Verlage geht es zusätzlich um die Verhinderung von technischem Fortschritt. Google News arbeitet vollautomatisch, während bei der Zusammenstellung der Start- und Ressortseiten der Zeitungen bisher (noch!) menschliche Kopfarbeit einbezogen wird.

Nachdem ich jetzt doch einen ganzen Artikel über das Leistungsschutzrecht geschrieben habe, brauche ich für die eigentlich wichtige Frage noch einen zweiten. Teil II kommt spätestens am Donnerstag. Dann geht es um Googles Monopol.

Vorher noch, nämlich morgen am 11.12 um 8 Uhr abends, geht es auch um Google und die Zeitungsverlage. Das Thema bei „Ökonomen live“ ist nämlich: Das Ende der FTD und die Zukunft des Wirtschaftsjournalismus. Die Videokonferenz mit Dirk Elsner, Olaf Storbeck und mir wird live über Youtube übertragen. Ich werde rechtzeitig vor Beginn den genauen Link hier im Blog bekannt geben und einbetten.


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3 Kommentare

  1. Pingback: Google und die Zeitungsverlage (Teil 2): Kampf ums Monopol | Wirtschaftswurm

  2. Pingback: Kleine Presseschau vom 14. Dezember 2012 | Die Börsenblogger

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